Das Grüne Band, der ehemalige Grenzstreifen zwischen der DDR und der BRD, ist heute durch schutzwürdige Elemente von Natur und Landschaft und durch Relikte der ehemaligen Grenzanlagen geprägt.
Es soll als Mahnmal für die Opfer und Betroffenen beiderseits der Grenze, als Symbol für die friedliche Überwindung der innerdeutschen Teilung und als Biotopverbund besonderen Ausmaßes erhalten werden.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt befasst sich mit einem Gesetzentwurf, mit dem das Grüne Band als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt werden soll.
Die Unterschutzstellung erfolgt auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Nach §15 Absatz 4 dieses Gesetzes erfolgt die Unterschutzstellung nach Beteiligung der Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten der voraussichtlich betroffenen Grundstücke.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren dazu erfolgt in der Zeit vom 24. Juni bis 19. Juli 2019.
Der Entwurf des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt, einschließlich der dazugehörigen Schutzgebietskarten und der Liste der betroffenen Flurstücke stehen zur Verfügung:
Landtags-Drucksache 7/4507 (124 MB); zusätzlich stehen die Schutzgebietskarten am Ende der Seite zur Ansicht zur Verfügung.
Außerdem liegen der Entwurf des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt, einschließlich der dazugehörigen Karten für den jeweiligen betroffenen Bereich der Gemeinden oder Städte während der Sprechzeiten in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus und können von jedermann eingesehen werden.
Die vollständigen Unterlagen liegen ebenfalls bei den Verwaltungen der betroffenen Landkreise Harz, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal sowie in der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) aus.
Es besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen bis zum 24. Juli 2019 direkt an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Referat 25, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg oder per E-Mail mit dem Betreff „Stellungnahme Gesetzentwurf Grünes Band“ an die E-Mail-Adresse gruenesbandlsa(at)mule.sachsen-anhalt.de zu richten oder zur Niederschrift bei der Gemeinde, der Stadt, der Landkreisverwaltung oder der Oberen Naturschutzbehörde einzureichen.
Um sich die Schutzgebietkarten anzeigen zu lassen oder zu downloaden, besuchen Sie bitte : https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/gruenes-band-sachsen-anhalt/oeffentliches-beteiligungsverfahren/.