Wichtiges zum Straßenverkehrsrecht!

Führerschein:

  • FS-Klasse B schließt Klasse L ein: Schlepper bis 40 km/h, Anhänger bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Klasse T: Schlepper bis 40 km/h (ab 18 Jahre bis 60 km/h), Anhänger über 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

Sollte jemand nur die Klasse 3 haben, sollte beim zuständigen Straßenverkehrsamt die Klasse T beantragt werden. Personen mit der alten Klasse 2, die das 50. Lebensjahr überschreiten, müssen ihren Führerschein umschreiben, sonst ist auch die Klasse T weg, d.h. Schlepper über 40 km/h und Züge über 25 km/h dürfen nicht mehr gefahren werden.

Abmessungen:

  • Max Fahrzeuglänge Einzelfahrzeug: 12m
  • Zugmaschine mit Anhänger: 18,75m
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anhänger: 18m
  • Breite Schlepper: 2,55m
  • Breite Anbaugerät: 3,00m
  • Höhe: ohne Ladung 4,00m
  • Zul. Gesamtgewicht 40 t
  • Bei größeren Abmessungen sind Einzelgenehmigungen beim zuständigen Straßenverkehrsamt einzuholen.

Diverses:

  • Beachten sie die verschiedenen Stützlasten ihrer Anhängekupplungen
  • Betriebserlaubnis der selbstf. Arbeitsmaschinen muss vom Landkreis abgestempelt werden
  • Rundumleuchte am Schlepper muss eingetragen und genehmigt sein
  • Maschinen mit mehr als 6 m Länge müssens eitlich in einem Abstand von 6m gekennzeichnet sein
  • Frontanbaugeräte dürfen max. 3,50 m vor der Lenkradmitte herausragen
  • Ladungssicherheit: Bisher gilt:“Ladung muss nur oben bleiben“, keine Abdeckpflicht, aus eigenem Interesse ist jedoch für eine Vermeidung von herabfallender Ladung zu sorgen
  • Ab 1. Juli ist das Mitführen einer Warnweste Pflicht!
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