Führerschein:
- FS-Klasse B schließt Klasse L ein: Schlepper bis 40 km/h, Anhänger bis 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Klasse T: Schlepper bis 40 km/h (ab 18 Jahre bis 60 km/h), Anhänger über 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Sollte jemand nur die Klasse 3 haben, sollte beim zuständigen Straßenverkehrsamt die Klasse T beantragt werden. Personen mit der alten Klasse 2, die das 50. Lebensjahr überschreiten, müssen ihren Führerschein umschreiben, sonst ist auch die Klasse T weg, d.h. Schlepper über 40 km/h und Züge über 25 km/h dürfen nicht mehr gefahren werden.
Abmessungen:
- Max Fahrzeuglänge Einzelfahrzeug: 12m
- Zugmaschine mit Anhänger: 18,75m
- Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anhänger: 18m
- Breite Schlepper: 2,55m
- Breite Anbaugerät: 3,00m
- Höhe: ohne Ladung 4,00m
- Zul. Gesamtgewicht 40 t
- Bei größeren Abmessungen sind Einzelgenehmigungen beim zuständigen Straßenverkehrsamt einzuholen.
Diverses:
- Beachten sie die verschiedenen Stützlasten ihrer Anhängekupplungen
- Betriebserlaubnis der selbstf. Arbeitsmaschinen muss vom Landkreis abgestempelt werden
- Rundumleuchte am Schlepper muss eingetragen und genehmigt sein
- Maschinen mit mehr als 6 m Länge müssens eitlich in einem Abstand von 6m gekennzeichnet sein
- Frontanbaugeräte dürfen max. 3,50 m vor der Lenkradmitte herausragen
- Ladungssicherheit: Bisher gilt:“Ladung muss nur oben bleiben“, keine Abdeckpflicht, aus eigenem Interesse ist jedoch für eine Vermeidung von herabfallender Ladung zu sorgen
- Ab 1. Juli ist das Mitführen einer Warnweste Pflicht!