Ab 01. Juli 2014 besteht Warnwestenpflicht auch für Zugmaschinen.
§ 53a StVZO besagt, dass ab dem 1. Juli 2014 auch in Zugmaschinen eine Warnweste mitgeführt werden muss.
Hier heißt es jetzt:
„Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen.“
Die Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007 verliert ihren Status als harmonisierte Norm zum 30.09.2013 und wird von der EN ISO 20471:2013 abgelöst.
(Quelle:http://www.maschinenring.de)