LKW Führerschein mit 18 Jahren nur noch bis 19.01.2013 möglich
Am 19. Januar 2013 tritt die dritte EG-Führerscheinrichtlinie in Kraft.
Neben zahlreichen Veränderungen ist auch das Mindestalter für den Erwerb des LKW-Führerscheins neu geregelt. Personen, die bis zu diesem Stichtag volljährig sind und die Fahrerlaubnisprüfung der LKW Klasse C/CE bestanden haben, bekommen den Führerschein noch mit dem Alter von 18 Jahren ausgehändigt. Danach ist dies dann nur noch mit einem Mindestalter von 21 Jahren möglich.
Ausnahmen: Wer die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erworben hat oder eine entsprechende Ausbildung als Berufskraftfahrer, als Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren Beruf absolviert, kann zukünftig auch mit 18 Jahren den LKW Führerschein erhalten. Dies ist aber nur für Personen interessant, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind. Bei landwirtschaftlichen Beförderungen der eigenen Produkte und Bedarfsgüter ist dies in der Regel nicht nötig.
Bei den verschiedenen LKW Klassen ist für den landwirtschaftlichen Einsatz die Klasse CE zu bevorzugen. Damit können Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg und Anhänger (auch Sattelanhänger) über 750 kg gefahren werden.
Wer also den LKW Führerschein für den landwirtschaftlichen Betrieb benötigt und bis zum 19.01.2013 volljährig ist, sollte bis dahin den Führerschein der Klasse CE gemacht haben!