Änderungen bei Führerschein Klasse L
Mit Wirkung ab 01.07.2012 dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse L Schlepper mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gefahren werden (bis dahin waren 32 km/h zulässig).
Die Klasse L (Alter 16 Jahre) gilt für lof Zugmaschinen bis
40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH). Mit Anhängern darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden, sonst ist dies „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Straftat für Fahrer u. Halter)! Die Klasse L gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Stapler bis 25 km/h bbH.
(Quelle: AID-Heft Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr)
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