Güllelager – Anträge ab 11. Juni 2019

Wie bereits mehrfach angekündigt, stellt das Land Niedersachsen 10 Mio. € für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung.

– Die Antragsfrist: 11. bis 27. Juni 2019, Anträge nimmt die LWK Niedersachsen entgegen.

– Förderfähig sind separate Bauten zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist.

– Förderfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2,0 GV/ha werden nur gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.

– Der Fördersatz beträgt 35 %, für Junglandwirte 40 %.

– Mindestinvestition 25.000 Euro netto. Maximal förderfähig sind Kosten von 200.000 Euro.

– Summe der positiven Einkünfte: 150.000 Euro bzw. bei Ledigen 120.000 Euro.

– Falls die Baugenehmigung nicht mit dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung kann erst nach Vorlage erteilt werden, was aber noch 2019 erfolgen muss.

– Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist bis zum 1.11.2020 vorzulegen.

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