Gesund und unverletzt durch die Maisernte
Angesichts der bevorstehenden Maisernte mahnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu besonderer Vorsicht.
Die Jahreszeit birgt erhebliche Unfallrisiken.
Nach den Erfahrungen der SVLFG entstehen schwere Unfälle während der Maisernte bei
Zeitdruck, durch Störungen im Ernteablauf, aufgrund von Fehlverhalten sowie bei anfälliger Technik. Hinzu kommt Unkenntnis über die Ernteabläufe und die funktionsweisen der technischen Arbeitsmittel.
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sind daher unerlässlich, und zwar personen- und tätigkeitsbezogen. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht regelmäßig mit Maschinen umgehen, aber auch für erfahrene Facharbeiter. Unterweisungen können Fehlverhalten vermeiden und senken somit das Unfallrisiko. Gleichzeitig sichert sich der verantwortliche Unternehmer ab, sollte doch einmal etwas passieren.
Grundsätzlich sollten Landwirte
- Informationen über die Maschine (Bedienungsanleitung!) und über die Erntebedingungenauf dem Feld, etwa über Hanglagen oder Hochspannungsleitungen, einholen und an die Mitarbeiter weitergeben.
- die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschinen sicherstellen.
- Warn- und Hinweisschilder für die Maschinensicherheit und den öffentlichen Straßenverkehr(StVZO) auf Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen.
- Veränderungen an den Maschinen in Abstimmung mit dem Hersteller vornehmen, damit die allgemeine Betriebserlaubnis nicht erlischt, beispielsweise bei Nachrüstung mit einemRaupenfahrwerk.
- vor Erntebeginn die technische Funktionalität unter Einbeziehung der sicherheitsrelevanten Bauteile wie Aufstiege, Fahrersitze und Lärmdämmung sicherstellen.
- den Einsatz von Rückfahrkameras prüfen, zumindest jedoch die Anwesenheit von Einweisern beim rückwärts Fahren sicherstellen.
- Fahrzeuge mit Warnwesten und Erste-Hilfe-Material ausrüsten.
- bei Erntearbeiten mehrerer Unternehmer, etwa Landwirt und Lohnunternehmer, Arbeitsabläufeabstimmen und gegebenenfalls Zeichen vereinbaren.
Weiterhin gilt
- Anlassen und Abstellen des Motors nur vom Fahrersitz in Leerlaufstellung und bei ausgekuppelten Aggregaten.
- Sicherung gegen unbeabsichtigtes Anfahren oder Starten der Arbeitswerkzeuge prüfen.
- Bei Transportarbeiten – wenn vorgesehen – Messerschutz anbringen, Hubvorrichtungen verriegeln, Auswurfrohr arretieren.
- Aufenthalt im Wurfbereich des Auswurfbogens bei laufender Häckseltrommel nicht zulassen.
- Einsatzbedingungen des Herstellers beachten.
2. Gefahrenquelle Hochspannungsleitungen
Verlaufen Hochspannungsleitungen über die Ackerfläche, sind Höhe der Strom führenden
Leitungen sowie Spannungsstärke zu ermitteln. Diese Daten müssen in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen, vor allem bezogen auf die Gesamthöhe der verwendeten technischen Arbeitsmittel.
Das Anlegen von Fahrsilos unter Hochspannungsleitungen führt zu einer erhöhten elektrischen Gefährdung und ist unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der Gefährdungsbeurteilung zu unterlassen.
Hier hat es in den letzten Jahren wiederholt schwere Unfälle gegeben.
In diesem Bereich muss das Personal daher gesondert unterwiesen werden. Dabei ist
unter anderem zu beachten:
- Maschinen rechtwinklig zur Hochspannungsleitung fahren.
- Maschinen nicht unter Hochspannungsleitungen abstellen oder reparieren.
Maßnahmen bei einem Spannungsübertritt
- Das Fahrzeug aus der Gefahrenzone fahren.
- Den Stromversorger Informieren.
- Herbeilaufende Personen warnen.
- So lange wie möglich auf dem Fahrzeug verweilen.
- Muss das Fahrzeug verlassen werden, mit geschlossenen Beinen abspringen. Es darf keine Verbindung zwischen Fahrzeug, Erdboden und Person geben. Beim Absteigennicht am Griff festhalten, weil die Spannung dann vom Fahrzeug über den menschlichenKörper zur Erde fließt.
- Nach dem Verlassen des Fahrzeuges kleine Schritte machen oder, noch besser, sich mitgeschlossenen Beinen hüpfend aus dem Gefahrenbereich heraus bewegen.
3. Unfallschwerpunkt Wartung und Instandsetzung
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden oft in eigenen Werkstätten, aber auch auf
dem Feld verrichtet. Die verschiedenen Orte und die anfallenden Arbeiten müssen soweit
möglich in die Gefährdungsbeurteilung eingebracht werden, etwa Reifenwechsel auf dem
Feld oder auf der Straße.
Bei der Beseitigung von Verstopfungen und bei Kontroll- und Wartungsarbeiten sind folgende Regeln zu beachten:
- Motor abstellen und den Stillstand aller Aggregate abwarten. Insbesondere laufen Häckseltrommelund Beschleuniger nach.
- Arretierungen der beweglichen Teile entsprechend den Vorgaben des Herstellers anbringen.
- Häckselgut und Wickelrückstände nur mit geeigneten Hilfsmitteln wie Holzstock oderDrahthaken entfernen.
- Bei Arbeiten an der Häckseltrommel geeignete Handschuhe tragen, beispielsweiseLederhandschuhe.
- Vor einem Probelauf kontrollieren, ob alle Werkzeuge und Gegenstände entfernt wurden.
4. Unfallrisiko durch Schleppseile
Anschlagpunkte für Schleppseile müssen auf mögliche Belastungen geprüft werden. Sind
Anschlagpunkte ohne Angabe der maximalen Zugkraft vorhanden, dürfen sie nicht für Freischleppen und ähnliches verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Anschlagpunkte, die in Frontgewichte verbaut sind. Der SVLFG sind hinreichend Fälle bekannt, in denen diese
Anschlagpunkte herausgerissen wurden und dies zu schweren Unfällen geführt hat.
Stets zu beachten sind die Herstellerangaben. Verwendet werden dürfen ausschließlich
Schleppseile, die den zu erwartenden Belastungen standhalten. Haben Schleppseile die
sogenannte Ablegereife erreicht, dürfen sie nicht mehr zum Einsatz kommen. Grundsätzlich dürfen nur Schleppmittel Verwendung finden, die für diesen Zweck vorgesehen sind. Hebezeug wie Rundschlingen und ähnliches sind keine Schleppmittel.
SVLFG