Unternehmer haben gegenüber ihren Beschäftigten bzw. Auftragnehmern eine Fürsorgepflicht, damit sie am Arbeitsplatz und bei der Ausführung ihrer Tätigkeit keinen Gefahren ausgesezt sind. Die Verpflichtung dazu ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Welche Angaben konkret in der Dokumentation enthalten sein müssen oder welche weiteren Vorschriften beachtet werden müssen, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht tiefer verankert.
Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken, noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten. Der Unternehmer ist verpflichtet diese Punkte regelmäßig an seine Auftragnehmer in Form einer Unterweisung weiter zu geben. Die Unterweisungsinhalte sind unter anderem anhand einer „Gefährdungsbeurteilung“ durchzuführen. Die Teilnahme ist von den Auftragnehmern zu unterschreiben und vom Unternehmer entsprechend der gesetzlichen Fristen von 10 Jahren auf zu bewahren. Dadurch hat der Unternehmer den Nachweis, dass unterwiesen wurde und somit einen Schutz bei Haftung und Ihre Mitglieder dabei unterstützen Ihrer Unternehmerpflicht nachzukommen.
Siehe hierzu die
„Betriebsanweisung durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft“