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MR Wetter zieht um

WetterDas Maschinenring-Wetter zieht um

26.09.2014, Maschinenring Deutschland

Ab dem 26.09.2014 finden Sie unser Maschinenring-Wetter unter www.maschinenring.de/wetter. Bislang war das Agrarwetter für die Landwirtschaft auf einer separaten Internetadresse – www.mr-wetter.de. Von nun an ist unsere Wetterseite nur noch in unserem neuen Maschinenring-Portal zu finden, wodurch unser Angebot für Sie noch übersichtlicher wird.

Um die Zusammenführung der Seiten für Sie möglichst unkompliziert zu gestalten, ist auf der alten Seite eine automatische Weiterleitung eingerichtet. Die besonders praktische Ortsfunktion ist auch auf der neuen Wetterseite verfügbar. So können Mitglieder im Maschinenring-Portal die für sie wichtigsten Orte speichern und bequem abrufen.

Zudem ist das neue Maschinenring-Wetter besonders übersichtlich gestaltet: Dabei erhalten Sie nicht nur eine Wettervorhersage für die kommenden sechs Tage, sondern auch weiterführende Details, die für die Landwirtschaft besonders relevant sind.

In detaillierten Grafiken wird etwa die Niederschlagswahrscheinlichkeit dargestellt, wobei auch die jeweilig zu erwartende Art von Niederschlag enthalten ist. Darüber hinaus finden Sie Informationen zur Temperatur – gegliedert in Boden- und Lufttemperatur – sowie zum Taupunkt. Eine weitere Grafik dient der Vorhersage der Windgeschwindigkeit, die zusätzlich zum Grenzwert für Pflanzenschutzausbringung in Bezug gesetzt wird. Unsere Wetter-Analyse umfasst darüber hinaus auch das Verhältnis von Sonne und Bewölkung und gibt Auskunft über die relative Luftfeuchtigkeit.

Wenn Sie Fragen zu unserem neuen Maschinenring-Wetter haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

 

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Gefahren bei der Maisernte (SVLFG)

Gesund und unverletzt durch die Maisernte
Angesichts der bevorstehenden Maisernte mahnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu besonderer Vorsicht.

Die Jahreszeit birgt erhebliche Unfallrisiken.
Nach den Erfahrungen der SVLFG entstehen schwere Unfälle während der Maisernte bei
Zeitdruck, durch Störungen im Ernteablauf, aufgrund von Fehlverhalten sowie bei anfälliger Technik. Hinzu kommt Unkenntnis über die Ernteabläufe und die funktionsweisen der technischen Arbeitsmittel.
Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten sind daher unerlässlich, und zwar personen- und tätigkeitsbezogen. Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht regelmäßig mit Maschinen umgehen, aber auch für erfahrene Facharbeiter. Unterweisungen können Fehlverhalten vermeiden und senken somit das Unfallrisiko. Gleichzeitig sichert sich der verantwortliche Unternehmer ab, sollte doch einmal etwas passieren.
Grundsätzlich sollten Landwirte

  •  Informationen über die Maschine (Bedienungsanleitung!) und über die Erntebedingungenauf dem Feld, etwa über Hanglagen oder Hochspannungsleitungen, einholen und an die Mitarbeiter weitergeben.
  •  die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschinen sicherstellen.
  •  Warn- und Hinweisschilder für die Maschinensicherheit und den öffentlichen Straßenverkehr(StVZO) auf Vollständigkeit und Lesbarkeit prüfen.
  •  Veränderungen an den Maschinen in Abstimmung mit dem Hersteller vornehmen, damit die allgemeine Betriebserlaubnis nicht erlischt, beispielsweise bei Nachrüstung mit einemRaupenfahrwerk.
  •  vor Erntebeginn die technische Funktionalität unter Einbeziehung der sicherheitsrelevanten Bauteile wie Aufstiege, Fahrersitze und Lärmdämmung sicherstellen.
  •  den Einsatz von Rückfahrkameras prüfen, zumindest jedoch die Anwesenheit von Einweisern beim rückwärts Fahren sicherstellen.
  •  Fahrzeuge mit Warnwesten und Erste-Hilfe-Material ausrüsten.
  • bei Erntearbeiten mehrerer Unternehmer, etwa Landwirt und Lohnunternehmer, Arbeitsabläufeabstimmen und gegebenenfalls Zeichen vereinbaren.

Weiterhin gilt

  •  Anlassen und Abstellen des Motors nur vom Fahrersitz in Leerlaufstellung und bei ausgekuppelten Aggregaten.
  •  Sicherung gegen unbeabsichtigtes Anfahren oder Starten der Arbeitswerkzeuge prüfen.
  •  Bei Transportarbeiten – wenn vorgesehen – Messerschutz anbringen, Hubvorrichtungen verriegeln, Auswurfrohr arretieren.
  •  Aufenthalt im Wurfbereich des Auswurfbogens bei laufender Häckseltrommel nicht zulassen.
  •  Einsatzbedingungen des Herstellers beachten.

2. Gefahrenquelle Hochspannungsleitungen
Verlaufen Hochspannungsleitungen über die Ackerfläche, sind Höhe der Strom führenden
Leitungen sowie Spannungsstärke zu ermitteln. Diese Daten müssen in die Gefährdungsbeurteilung mit einfließen, vor allem bezogen auf die Gesamthöhe der verwendeten technischen Arbeitsmittel.
Das Anlegen von Fahrsilos unter Hochspannungsleitungen führt zu einer erhöhten elektrischen Gefährdung und ist unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der Gefährdungsbeurteilung zu unterlassen.

Hier hat es in den letzten Jahren wiederholt schwere Unfälle gegeben.
In diesem Bereich muss das Personal daher gesondert unterwiesen werden. Dabei ist
unter anderem zu beachten:

  •  Maschinen rechtwinklig zur Hochspannungsleitung fahren.
  •  Maschinen nicht unter Hochspannungsleitungen abstellen oder reparieren.

Maßnahmen bei einem Spannungsübertritt

  •  Das Fahrzeug aus der Gefahrenzone fahren.
  •  Den Stromversorger Informieren.
  •  Herbeilaufende Personen warnen.
  •  So lange wie möglich auf dem Fahrzeug verweilen.
  •  Muss das Fahrzeug verlassen werden, mit geschlossenen Beinen abspringen. Es darf keine Verbindung zwischen Fahrzeug, Erdboden und Person geben. Beim Absteigennicht am Griff festhalten, weil die Spannung dann vom Fahrzeug über den menschlichenKörper zur Erde fließt.
  •  Nach dem Verlassen des Fahrzeuges kleine Schritte machen oder, noch besser, sich mitgeschlossenen Beinen hüpfend aus dem Gefahrenbereich heraus bewegen.

3. Unfallschwerpunkt Wartung und Instandsetzung

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden oft in eigenen Werkstätten, aber auch auf
dem Feld verrichtet. Die verschiedenen Orte und die anfallenden Arbeiten müssen soweit
möglich in die Gefährdungsbeurteilung eingebracht werden, etwa Reifenwechsel auf dem
Feld oder auf der Straße.
Bei der Beseitigung von Verstopfungen und bei Kontroll- und Wartungsarbeiten sind folgende Regeln zu beachten:

  •  Motor abstellen und den Stillstand aller Aggregate abwarten. Insbesondere laufen Häckseltrommelund Beschleuniger nach.
  •  Arretierungen der beweglichen Teile entsprechend den Vorgaben des Herstellers anbringen.
  •  Häckselgut und Wickelrückstände nur mit geeigneten Hilfsmitteln wie Holzstock oderDrahthaken entfernen.
  •  Bei Arbeiten an der Häckseltrommel geeignete Handschuhe tragen, beispielsweiseLederhandschuhe.
  •  Vor einem Probelauf kontrollieren, ob alle Werkzeuge und Gegenstände entfernt wurden.

4. Unfallrisiko durch Schleppseile
Anschlagpunkte für Schleppseile müssen auf mögliche Belastungen geprüft werden. Sind
Anschlagpunkte ohne Angabe der maximalen Zugkraft vorhanden, dürfen sie nicht für Freischleppen und ähnliches verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Anschlagpunkte, die in Frontgewichte verbaut sind. Der SVLFG sind hinreichend Fälle bekannt, in denen diese
Anschlagpunkte herausgerissen wurden und dies zu schweren Unfällen geführt hat.
Stets zu beachten sind die Herstellerangaben. Verwendet werden dürfen ausschließlich
Schleppseile, die den zu erwartenden Belastungen standhalten. Haben Schleppseile die
sogenannte Ablegereife erreicht, dürfen sie nicht mehr zum Einsatz kommen. Grundsätzlich dürfen nur Schleppmittel Verwendung finden, die für diesen Zweck vorgesehen sind. Hebezeug wie Rundschlingen und ähnliches sind keine Schleppmittel.

SVLFG

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Heu- und Strohböden vor dem Betreten prüfen – Pressedienst der SVLFG

Futterböden können erhebliche Unfallgefahren bergen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie längere Zeit nicht mehr genutzt worden sind. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.

Beläge und Aufgänge werden auf Futterböden leicht schadhaft. Ursache dafür können eindringende Feuchtigkeit aufgrund undichter Dächer, Pilz- oder Insektenbefall des Holzes sowie Überbeanspruchung der Tragfähigkeit durch zu schwere Lasten sein. Auch Stalldunst, der noch Jahre nach einer Nutzungsänderung des Gebäudes aufsteigen kann, zerstört die Holzstruktur.

Wie die Statistiken der SVLFG alljährlich zeigen, stellen solche maroden Böden eine gravierende Unfallquelle dar. Die Kontrolle der Böden leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur Arbeitssicherheit im landwirtschaftlichen Betrieb. Insbesondere sollten Futterböden immer dann unter die Lupe genommen werden, wenn auf ihnen neues Stroh, Getreide oder Heu eingelagert werden soll.

Schließlich sollten Betriebsleiter im Auge haben, dass sie für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich sind, sollten tatsächlich Bretter oder Balken auf Böden ausgetauscht werden müssen.

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Was ist bei Ferienjobs zu beachten? – Pressedienst der SVLFG

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Was bei Ferienjobs zu beachten ist

Wer einen Ferienjob übernimmt, muss versicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der bevorstehenden Schul- und Semesterferien hin.

Verbote und Einschränkungen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 13 Jahren keine Ferienjobs ausüben. Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren ist es erlaubt, bis zu zwei Stunden täglich zu arbeiten. Zwischen 15 und 17 Jahren dürfen Ferienjobs bereits acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche ausgeübt werden. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden am Tag und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Für unter 18-Jährige gilt generell: Gefährliche Tätigkeiten sowie Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeiten sind tabu. Mit der Volljährigkeit gelten diese Einschränkungen nicht mehr.

Steuern

Auch bei Ferienjobs werden Steuern vom Arbeitslohn fällig. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber diese pauschalieren und so eine steuerliche Belastung des Ferienjobbers vermeiden. Ferienjobber, die 2014 ein steuerpflichtiges Einkommen unter 8.354 Euro erzielen, können sich die von ihnen gezahlten Steuern am Jahresende über die Einkommensteuererklärung komplett zurückerstatten lassen.

Sozialversicherung

Auch ein Ferienjob ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wird pro Jahr nicht mehr als an 50 Arbeitstagen oder 2 Monaten am Stück gearbeitet, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Dies gilt unabhängig vom Einkommen, das in dieser Zeit erzielt wird. Eine bestehende Familienversicherung oder Krankenversicherung als Student wird durch die befristete Beschäftigung nicht berührt. Mehrere befristete Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.

Kindergeld und BAföG

Anders als in der Vergangenheit wird der Hinzuverdienst nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Kind in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befindet. Beim BAföG bleibt ein Hinzuverdienst von bis zu 4.800 Euro anrechnungsfrei, soweit Rentenversicherungspflicht durch die Beschäftigung besteht und weitere Einkommen nicht zu berücksichtigen sind.

Unterlagen

Damit der Arbeitgeber seine Meldungen an die Sozialversicherung und an das Finanzamt vornehmen kann, benötigt er die Rentenversicherungsnummer (soweit bereits vorhanden), die Steueridentifikationsnummer sowie eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung.

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Das Smartphone für die Landwirtschaft – jetzt exklusiv das CAT B15 ab 1.—EURO exklusiv über die Maschinenringe Deutschland GmbH!

CAT_Handy

Das CAT B15 wird immer wieder von Landwirten bei uns angefragt – da der Hersteller Catpillar keine Rahmenverträge mit den großen Providern unterhält, war bis dato eine Zusammenarbeit nicht möglich, unser Servicepartner ALGORIT macht dieses einmalige Paket nun möglich.

Das CAT B15 hält Wasser, Stößen und sogar Beton Stand und zeigt guten Empfang. Kein ­Wunder, das Android-Handy stammt vom Baumaschinen-Spezialisten Cater­pillar. Einige Highlights vorneweg:

 

  • Extrem stabil aus Aluminium-Rahmen
  • Einfache Bedienung
  • Dual-SIM Funktion
  • Hervorragende Ausdauer – 16 Stunden Sprechzeit!
  • Sturzfest bis zu 1,8m Höhe
  • Wassertiefe bis 1m für 30 Minuten
  • Überragende Sende- und Empfangsqualität

Die Maschinenringe Deutschland GmbH bietet das Endgerät (mit und ohne Vertrag) exklusiv an, die Vermarktung erfolgt über das Online-Portal, über das MR-Magazin und selbstverständlich über die lokalen Maschinenringe.

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