Kategorien-Archiv: Allgemein

Rückblick auf die MGV 2019

Auf unserer 54. Mitgliederversammlung am 11. März 2019 im Lindenhof in Bornum wurden die Mitglieder und Gäste vom ersten Vorsitzenden Uwe Lickfett aus Völpke begrüßt.

Bei den Wahlen schieden turnusgemäß die Vorstandsmitglieder Uwe Lickfett, Thorsten Pabst und Wolfgang Dieckmann aus.

Uwe Lickfett wurde einstimmig wiedergewählt und auch einstimmig als 1. Vorsitzender bestätigt. Wolfgang Dieckmann wurde ebenfalls einstimmig wiedergewählt. Thorsten Pabst wurde mit einer Gegenstimme wiedergewählt.

Als Kassenprüfer schied turnusgemäß Angela Kirchhoff aus. Einstimmig wurde Hendrik Prinke zum neuen Kassenprüfer gewählt.

Im Geschäftsbericht ermöglichte Herr Pfeil den Mitgliedern einen Einblick in die wichtigsten Arbeiten  des Maschinenrings im zurückliegenden Geschäftsjahr 2018. Es wurden keine Anträge zur Veränderung von Verrechnungssätzen für 2019 eingereicht. Schwankungen beim Dieselpreis werden berücksichtigt. Die Provisionsänderung der ZR-Abfuhr wurde mit zwei Enthaltungen beschlossen.

Herr Weddige vom Bundesmaschinenring stellte eine App für Android und Apple vor. „meine risikoAPP“ informiert Sie ganzheitlich über das Thema Risiko: von konkreten Tipps in einem Notfall, über den digitalen Notfallordner bis hin zu vorbeugendem Risikomanagement.

U. Weddige vom BMR

Frau Franken aus der Geschäftsstelle wurde ein Blumenarrangement überreicht. Sie scheidet im Mai aus dem Berufsleben aus.

v.l.n.r.: P.Franken, J. Pfeil, U. Lickfett

Im Anschluss hielt Herr Schedler, Vorsitzender des Imkervereins Wolfsburg, einen sehr interessanten Vortrag über Bienen – Die unersetzlichen kleinen Helfer in der Landwirtschaft.

W.Schedler, Imkerverein Wolfsburg

Nach einer regen Diskussionsrunde wurde die Mitgliederversammlung um 13:00 Uhr beendet. Falls Sie weitere Informationen über Blühstreifen/ Blühflächen/ Fördermaßnahmen wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Veröffentlicht in Allgemein | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Warnung vor Spam-Mails mit angeblichen Rechnungen und Schadsoftware in verschlüsselten E-Mail-Anhängen sowie Erpressermails

Die Sicherheitsbehörden warnen aktuell vor kriminellen E-Mail-Kampagnen. Diese Kampagnen sind so massiv, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in einzelnen Netzen eine Zunahme des Schadsoftwareaufkommens um den Faktor 7-8 beobachtet hat. Ich bitte Sie daher um erhöhte Wachsamkeit bei E-Mails.

Zwei unserer Mitglieder haben uns mitgeteilt, dass ein Missbrauch unserer Emailadresse MR.Velpke-Schoeppenstedt@t-online.de stattgefunden hat. Jemand verschickt Rechungen in unserem Namen per email mit einem Word-Dokument als Anhang. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir unsere Rechnungen normalerweise nur auf dem Postweg (Papier) verschicken. Falls Sie nach Absprache eine Rechung von uns als Email erhalten, dann wird der Anhang immer ein pdf-Dokument sein.

Falls Sie eine Rechnung erhalten, die Ihnen merkwürdig erscheint (z.B. falsche Telefon-nummer im Absender), melden Sie sich bitte umgehend bei uns im Büro, damit wir der Sache auf den Grund gehen können. Machen Sie wenn möglich eine Aufnahme oder Screenshot, (oder falls Sie sie aus versehen die Mail geöffnet haben) drucken Sie die Seite bitte zu Beweiszwecken aus, damit wir gemeinsam mit der Polizei der Sache auf den Grund gehen können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Generell gilt

Zu Spam-Mails mit angeblichen Rechnungen

In diversen E-Mail-Postfächern der angrenzenden Maschinenringe und Stadtverwaltungen sind seit letzter Woche angebliche Rechnungen von zum Teil tatsächlichen bekannten externen Kontakten eingegangen.

Hier wird inhaltlich zumeist eine Rechnung reklamiert oder korrigiert, die sich als Word-Dokument im Anhang befindet. Es ist davon auszugehen, dass E-Mail-Informationen zuvor ausgespäht wurden. Bitte löschen Sie diese E-Mails umgehend und leiten diese E-Mails nicht weiter!

Zu Erpressermails:

Die Polizei Niedersachsen warnt erneut vor Erpressermails, die nach angeblichem Pornokonsum massenhaft und in verschiedensten Versionen verschickt wurden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und nicht auf die Erpressung einzugehen.

Die Behauptung, die Täter hätten intimes Bild- und Videomaterial durch eine eingeschleuste Schadsoftware erstellt ist frei erfunden. Die Täter verunsichern die Empfänger, in dem zum Teil auch ein dem Empfänger zugehöriges Passwort mitgeteilt wird oder die Mail scheinbar vom Mailkonto des Empfängers selbst zu stammen scheint. Dies ist aber alles nur Show der Täter, um die Bedrohung wirksamer zu gestalten und zur Zahlung zu bewegen. Die Täter greifen hier auf Passwörter zu, die bereits auch seit längerer Zeit im Netz bekannt sind. Diese können z.B. von Hacks auf Firmen stammen, wo die Empfänger Kunde waren oder noch sind.

Auf folgenden Seiten kann man seine Mailadresse prüfen, ob dort zugehörig irgendwelche Hacks bekannt sind:
https://sec.hpi.uni-potsdam.de/leak-checker/search
https://haveibeenpwned.com/

Veröffentlicht in Allgemein | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Zuckerrübenkampagne startet am 18. September

Die Zuckerrübenkampagne beginnt für das NZAG Werk Kleinwanzleben am 18. September 2018.

Wo finde ich meine Liefertermine?

Seit dem letzten Jahr werden die Liefertermine im AGRILOG System erfasst und dann direkt von der NZAG für Sie zugänglich gemacht.

Im Laufe der Kampagne ändern sich häufig die Termine für Ihre Rübenlieferungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich laufend über den aktuellen Stand Ihrer Liefertermine zu informieren.

NZAG AgriPortal:

Nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten im AgriPortal unter meine Daten / Kampagne / Rübenlieferungen / Liefertermine Anbauer .

finden Sie die aktuellen geplanten Liefertermine für Ihre Anbauerstandorte

Ab diesem Jahr gibt es Liefertermine  jetzt auch in der App AgriPortal mobile. Informationen dazu finden Sie ebenfalls im AGRIPortal

Auf Grund der lang anhaltenden Trockenheit rechnen wir mit einem schwierigen Start.

Ob die von NZAG hinterlegten Erträge  erreicht werden ist ebenfalls nicht sicher.

In diesem Jahr wird es mit Sicherheit immer wieder zu kurzfristigen Anpassungen / Verschiebungen bei der Zuckerrübenabfuhr kommen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie immer wieder mal die aktuellen Liefertermine bei NZAG im AGRIPORTAL kontrollieren, damit Sie Ihren Roder bzw. Rodegemeinschaft entsprechend informieren können.

Sollte es zu Veränderungen auf Grund von Ernteproblemen (nicht rodbarkeit von Schlägen) kommen sprechen Sie uns gern telefonisch unter 05353-990777 an – wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

 

 

Veröffentlicht in Allgemein | Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Maut kommt ….. Nicht für landwirtschaftliche Transporte vor dem 01. Januar 2019

Maut – Kulanz für Land- und Forstwirte

ab dem 01. Juli 2018

Die Bemühungen der landwirtschaftlichen Verbände und der LWK Niedersachsen in den letzten Wochen waren erfolgreich!
Bundesminister Andreas Scheuer hat gerade noch rechtzeitig einer ab sofort gültigen Kulanzfrist zugestimmt.

Vor allem Land- und Forstwirte sind von der LKW- Maut befreit, auch wenn sie Beförderung mit Traktoren schneller als 40 km/h bbH durchführen.
Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und ca. 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen.

Ab dem 1. Juli kommen 38.000 km Bundesstraßen neu hinzu. Nach dem Bundesfernstraßen-Mautgesetz (BFStrMG) besteht die Mautpflicht für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) oder Fahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt  und für den Güterkraftverkehr bestimmt sind mautpflichtig nach der 1. Alternative,  oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden

 

Schneller Überblick:
Alle Autobahnen und Bundesstraßen sind ab dem 1. Juli 2018 mautpflichtig.
Die Maut ist fällig für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h bbH sind immer von der Maut befreit (auch Lohnunternehmer, Biogasanlagen, Landmaschinenhändler, usw.). Es ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Motorfahrzeuges maßgebend!
Landwirtschaftliche Schlepper (auch mit Anhängern) sind bei Landwirten und bei Transporten über den Maschinenring e.V. befreit, auch wenn sie mit einer bbH schneller als 40 km/h zugelassen sind.

Für alle LKW-ähnlichen Fahrzeuge wird die Maut wohl zu entrichten sein*.
Aktuelle Übersicht zur Mautpflicht (Stand: 29.06.2018)


Güterkraftverkehrsgesetz – Kulanzfrist verlängert

Die in der Pressemitteilung vom März 2018 angekündigte Verlängerung der sog. Kulanzfrist zum Güterkraftverkehrsgesetz wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das bedeutet, die Nichtahndungsfrist für Beförderungen, die ohne Erlaubnis nach GüKG durchgeführt wurden und werden, gilt auch über den 31.05.2018 hinaus solange, bis eine Gesetzesänderung umgesetzt wird.

Um diese Fristverlängerung zu ermöglichen, wurden die dafür notwendigen Merkmale klar definiert. Gegenüber dem bekannten Stand gibt es eine wichtige Änderung, die allerdings absehbar war und Ihnen schon seit langer Zeit bekannt ist:

a. Die Beförderung muss in der Land- und Forstwirtschaft üblich sein. Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen nur land- und forstwirtschaftliche Transporte verrichten, nicht aber beispielsweise für Baustellenverkehre verwendet werden.

b. Die Beförderung muss für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Dazu gehören nur die Betriebe, die land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe erzeugen und produzieren, nicht aber Betriebe, die die Rohstoffe nur ver- oder weiterverarbeiten.

c. Bei den beförderten Gütern muss es sich um land- und forstwirt-schaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse handeln, wie z. B. Ernte, Vieh, Futter- und Düngemittel.

d. Die Beförderungen erfolgen mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h. (NEU)

Die sog. 40er Linie wird also auch in diesem Zusammenhang umgesetzt werden.

Die Freistellung von der Erlaubnispflicht nach dem GüKG reiht sich ein in Vorteile bei der FahrPersVO (Fahrerkarte), der Kfz-Steuerbefreiung, der Fahrerlaubnisklasse T usw.

Transporte von lof- Mitgliedsbetrieben im Rahmen des MR e. V. erlaubnisfrei Nach § 2 Abs.1 Nr. 7 bb GüKG sind die in land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betrieben üblichen Beförderungen von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern, die im Rahmen eines Maschinenring e.V. (MR e.V.) von einem Land- oder Forstwirt für einen anderen Land- oder Forstwirt durchgeführt werden, die jeweils Mitglied in einem Maschinenring e.V. sind und über diesen abrechnen, erlaubnisfrei.

Diese Ausnahme gilt nicht für LU!

Dies bedeutet, wer nicht im Rahmen der MR-Ausnahme fahren kann, muss entweder die Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr bzw. einen Verkehrsleiter im Unternehmen haben.
Andernfalls schnellstmöglich alle Schlepper, die für Beförderungen eingesetzt werden, auf eine bbH von 40 km/h drosseln und neue Fahrzeugpapiere dafür beschaffen

Veröffentlicht in Allgemein | Hinterlassen Sie einen Kommentar