Warnwestenpflicht ab 01. Juli 2014 auch für Zugmaschinen!

Ab 01. Juli 2014 besteht Warnwestenpflicht auch für Zugmaschinen.

§ 53a StVZO besagt, dass ab dem 1. Juli 2014 auch in Zugmaschinen eine Warnweste mitgeführt werden muss.
Hier heißt es jetzt:
„Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen.“
Die Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007 verliert ihren Status als harmonisierte Norm zum 30.09.2013 und wird von der EN ISO 20471:2013 abgelöst.

(Quelle:http://www.maschinenring.de)

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