Verlängerung des Aussaattermins bei einjährigen Blühstreifen (BS1)

Am 10.04.15 teilte  das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Verlängerung des Aussaattermins bei einjährigen Blühstreifen (BS1) mit.

Nach der Richtlinie NiB-AUM sind die einjährigen Blühstreifen bis zum 15. April jeden Jahres zu bestellen. In Ausnahmefällen kann der Aussaattermin bis zum 15. Mai verlängert werden.

Unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse 2015 wird hierzu folgende Regelung für das Jahr 2015 getroffen:

  1. Für die Landkreise GÖ, GS, HE, HI, HM, HOL, NOM, OS, OHA, SZ, WF wird ohne gesondertes Antragsverfahren eine generelle Verlängerung der Aussaat bis zum 25.4. zugelassen.
  2. Für die übrigen Landkreise gilt grundsätzlich der Aussaattermin 15.4.
  3. In besonderen Einzelfällen und mit entsprechender Begründung kann die Bewilligungsstelle der LWK eine Ausnahme gem. RL zulassen (z. B. weitere Verlängerung des Aussaattermins in Höhenlagen, Berücksichtigung von besonderen Umständen)

Wenn die Flächen auch bis zu dieser Frist nicht bestellt werden können, dann besteht noch vor Ablauf der Frist (25.04.) die Möglichkeit eines formlosen Antrags mit Angabe des Feldblocks, der Schlagnummer und der Flächengröße, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.

 

 

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