Tag-Archiv: SVLFG

Vor Zecken schützen

Damit ein Zeckenstich nicht krank macht

Vor Zecken schützen
Bild von Catkin auf Pixabay

Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind besonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und informiert über weitere Schutzmaßnahmen. 

Zecken lieben hohes Gras, feuchte Waldränder sowie Laub- und Mischwälder mit krautigem Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks, liegen sie auf der Lauer. Von März bis Oktober haben Zecken Hochsaison. Sie können durch ihren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen: die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose.

FSME   

FSME-Viren werden sofort nach dem Zeckenstich übertragen und können schlimmstenfalls zu einer akuten Entzündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirnhäute führen. Die SVLFG empfiehlt Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, eine Schutzimpfung. Vor der Impfung sollte man sich vom Arzt beraten lassen. Wichtig ist es, auch die Nachimpftermine wahrzunehmen. 

Borreliose

Eine Impfung schützt jedoch nicht gegen alle durch Zecken übertragbare Krankheiten. So gibt es gegen die durch Bakterien übertragene Borreliose keine Impfung. Das Risiko, an Borreliose zu erkranken, steigt je länger sich die Zecke einsaugt. Die Krankheit wird erst etwa 12 Stunden nach dem Einstich übertragen. Daher ist es wichtig, den Körper gründlich abzusuchen und Zecken so schnell wie möglich zu entfernen.

Die SVLFG empfiehlt:

  • Zeckenabwehrmittel benutzen und dabei die Schutzdauer laut Herstellerangaben beachten.
  • Helle und geschlossene Kleidung tragen.
  • Kleidung beziehungsweise Körper während und nach der Arbeit nach Zecken absuchen. 
  • Erste-Hilfe-Kasten ergänzen, zum Beispiel um eine Pinzette und ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle.
  • Zecke nach einem Stich möglichst rasch entfernen ohne sie dabei zu quetschen. Dabei helfen Zeckenzangen, Pinzetten, Zeckenkarten, Zeckenlassos oder die Fingernägel. Keinen Klebstoff, kein Terpentin, keine Öle benutzen!
  • Stichstelle und Hände desinfizieren.
  • Zeckenstich ins Verbandbuch eintragen mit Datum, betroffener Hautpartie, Tätigkeit und dem Hinweis, ob die Zecke selbstständig oder durch einen Arzt entfernt wurde.
  • Stichstelle markieren und sechs Wochen lang beobachten, ob dort Veränderungen auftreten.
  • Bei Wanderröte, grippalen Symptomen (Kopfschmerzen, Fieber, Muskelschmerzen) – auch wenn sie erst nach Wochen auftreten – sofort einen Arzt aufsuchen.

SVLFG

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Einkommensverluste durch Trockenheit? Beitragszuschuss beantragen!

Wer derzeit keinen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhält, sollte nicht versäumen, einen Antrag zu stellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2018 vorliegt.

Dies kann sich lohnen. Denn in vielen landwirtschaftlichen Betrieben führte die lang andauernde Trockenheit im letzten Jahr teils zu erheblichen Ernteausfällen, zu höheren Ausgaben für Viehfutter und damit zu deutlichen Einkommensverlusten. In der Forstwirtschaft wirkten sich Sturmschäden und Borkenkäferbefall aus. Die Mindereinnahmen werden sich im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 widerspiegeln.

Anspruch auf Zuschuss hat, wessen jährliches Gesamteinkommen nicht über 15.500 Euro für Ledige und 31.000 Euro für Verheiratete liegt.

Bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft im Wege der Buchführung oder der so genannten Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, werden zur Berechnung des Beitragszuschusses die im letzten Steuerbescheid festgesetzten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie außerlandwirtschaftliches Einkommen und eventuelles Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt.

Denjenigen, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in 2018 im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen ist und die zurzeit keinen Beitragszuschuss erhalten, empfiehlt die Alterskasse anhand des Einkommensteuerbescheides 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es reicht aus, den Einkommensteuerbescheid mit einem kurzen Hinweis auf Beitragszuschuss und Angabe des Aktenzeichens an die SVLFG zu senden.

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LIGNA (Weltleitmesse für Forst- und Holzwirtschaft) – Kostenloser Eintritt für Versicherte der SVLFG

Seit 27.05. und noch bis 31.05.19 findet in Hannover auf dem Messegelände die LIGNA statt.

Warum Sie die LIGNA 2019 nicht verpassen dürfen:

  • Kompletter Marktüberblick im Bereich der Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für die Holz- und -verarbeitung.
  • Hohe Vielseitigkeit an Maschinen, Werkzeugen und kompletten Produktionsanlagen live und in Aktion
  • Weltweiter Treffpunkt der Community mit zahlreichen Netzwerkveranstaltungen
  • Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch auf Augenhöhe durch branchenindividuelle Sonderschauen, Themenparks und Foren
  • Premieren innovativer Technologien
  • Technische Lösungen für jede Betriebsgröße

Als Versicherter der SVLFG erhalten Sie freien Eintritt! Bitte buchen Sie Ihr Ticket über folgenden Link: http://www.ligna.de/ticketregistrierung dort geben Sie bitte den Code: 7b8bv ein. Nach der Registrierung wird ein personalisiertes Ticket per E-Mail zugeschickt. Das ausgedruckte Ticket im DIN A4 Format oder angezeigt auf einem mobilen Endgerät ermöglicht den Zugang zum Messegelände und gilt als Dauerticket für alle Veranstaltungstage.

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Mit „Gesundheit kompakt“ dem Alltag entfliehen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wartet mit einem neuen Gesundheitsangebot auf: Versicherte können einen branchenbezogenen Kompaktkurs zur Gesundheitsvorsorge absolvieren.

 

Der berufliche Alltag in den grünen Berufen ist durch körperlich beanspruchende Arbeit und einseitige Belastungen geprägt. Hinzu kommen nicht selten wirtschaftlicher Druck und bürokratische Zwänge, die die Psyche belasten. Mit dem neuen Gesundheitsangebot können sich Versicherte erholen und gleichzeitig aktiv etwas für ihre Gesundheit tun.In der viertägigen Auszeit stehen Prävention und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt. „Kraftquellen“ sollen erkannt werden, die helfen, den beruflichen und privaten Alltag zu meistern und ihn erfüllter, sinnvoller und damit lebenswerter machen. Die Teilnehmer werden motiviert, Körper und Geist fit zu halten und noch mehr für ihre Gesundheit zu tun. Informationen, praktische Tipps, Übungen und Trainings sind auf die alltäglichen Risiken und Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau abgestimmt.

Programm

Das Programm enthält Bewegungsangebote wie Nordic Walking, Aqua Fitness oder Wirbelsäulengymnastik sowie Entspannungstrainings, beispielsweise Autogenes Training oder Yoga. Abgerundet wird das Gesundheitsprogramm durch Kurse mit direktem Arbeitsbezug. Hierzu gehören rückenfreundliche Körperhaltungen, richtiges Heben und Tragen sowie Ausgleichsübungen, insbesondere nach langer einseitiger Tätigkeit.

Kosten

Die Kosten für das Gesundheitsprogramm werden vollständig von der SVLFG übernommen. Die Teilnehmer zahlen lediglich einen Eigenanteil, der aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Kurtaxe besteht. Weitere Informationen, Termine, Veranstaltungsorte und Kosten sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de > Gesundheitsangebote > Gesundheit kompakt

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Teilnahme an Gesundheit kompakt ist vorab bei der LKK zu beantragen und muss vor Kursteilnahme genehmigt worden sein. Wie bei allen Gesundheitskursen der Primärprävention muss an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen werden. Die Teilnahme wird durch eine Bescheinigung des Anbieters nachgewiesen. Außerdem werden von der Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Kurse der Primärprävention bezuschusst. Dazu zählen auch Gesundheitskurse vor Ort oder Kurzkuren der LKK. Versicherte, die im aktuellen Kalenderjahr bereits Primärpräventionsangebote in Anspruch genommen haben, können zwar an Gesundheit kompakt teilnehmen. Sie müssen aber den Kostenanteil für das Gesundheitsprogramm selbst tragen. SVLFG-Versicherte, die nicht bei der LKK versichert sind, müssen wegen eines eventuellen Kostenzuschusses vor der Teilnahme bei ihrer Krankenkasse anfragen.
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SVLFG mahnt zur Vorsicht – Feldhäcksler bergen hohes Unfallrisiko

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG mahnt zur Vorsicht: Feldhäcksler bergen hohes Unfallrisiko, beim Umgang mit Feldhäckslern drohen schwere Unfälle.

Das zeigen die Unfallmeldungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). In einem jüngst bekannt gewordenen Fall ist erneut einem Landwirt durch nachlaufende Maschinenteile ein Unterarm abgerissen worden. Der Herbst erweist sich auch bei dieser Arbeit als besonders risikoreich. So kommt es beim Häckseln von feuchtem Gras leicht zu Verstopfungen des Erntekanals. Beim Freimachen sind höchste Vorsicht und ausreichend Wartezeit geboten, denn: Auch nach Ausschalten des Häcksleraggregats laufen sowohl die Häckslertrommel als auch der Auswurfbeschleuniger in der Regel nach, und zwar zumeist mehr als eine Minute. Auch wenn dies in der Regel bekannt ist, führen Unachtsamkeit und Handeln unter Zeitdruck immer wieder zu furchtbaren Verletzungen.

Deshalb bittet die SVLFG dringend um die Einhaltung folgender Empfehlungen:

  • Stellen Sie bei Störungen nicht nur das Häcksleraggregat, sondern auch den Motor ab.
  • Warten Sie nach dem Lösen der Revisionsklappe noch eine Minute den Stillstand der Maschinenteile ab.
  • Führen Sie nach der Entstörung unter keinen Umständen einen Probelauf mit offener Revisionsklappe durch.
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Wartung der Maschine, um Verstopfungen möglichst zu vermeiden.
  • Unterweisen Sie vor Arbeitsaufnahme den Fahrer.
  • Achten Sie bei der Arbeitsplanung auf die Tageszeit und vermeiden Sie wenn möglich, nasses Gras zu häckseln.
  • Die Landtechnikhersteller haben mittlerweile erkannt, dass Warnsignale keinen ausreichenden Schutz darstellen. Sie bieten daher neuerdings Feldhäckslermodelle mit Bremseinrichtung an, die ein langes Nachlaufen der Messerwelle und des Auswurfbeschleunigers unterbinden.

Fragen rund um den Feldhäcksler beantworten die Mitarbeiter der Prävention in der SVLFG. Weitere Informationen zum Thema unter: www.svlfg.de > Prävention > Aktuelles > Sicherheits-Check am Feldhäcksler

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

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