Mit „Gesundheit kompakt“ dem Alltag entfliehen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wartet mit einem neuen Gesundheitsangebot auf: Versicherte können einen branchenbezogenen Kompaktkurs zur Gesundheitsvorsorge absolvieren.

 

Der berufliche Alltag in den grünen Berufen ist durch körperlich beanspruchende Arbeit und einseitige Belastungen geprägt. Hinzu kommen nicht selten wirtschaftlicher Druck und bürokratische Zwänge, die die Psyche belasten. Mit dem neuen Gesundheitsangebot können sich Versicherte erholen und gleichzeitig aktiv etwas für ihre Gesundheit tun.In der viertägigen Auszeit stehen Prävention und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt. „Kraftquellen“ sollen erkannt werden, die helfen, den beruflichen und privaten Alltag zu meistern und ihn erfüllter, sinnvoller und damit lebenswerter machen. Die Teilnehmer werden motiviert, Körper und Geist fit zu halten und noch mehr für ihre Gesundheit zu tun. Informationen, praktische Tipps, Übungen und Trainings sind auf die alltäglichen Risiken und Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau abgestimmt.

Programm

Das Programm enthält Bewegungsangebote wie Nordic Walking, Aqua Fitness oder Wirbelsäulengymnastik sowie Entspannungstrainings, beispielsweise Autogenes Training oder Yoga. Abgerundet wird das Gesundheitsprogramm durch Kurse mit direktem Arbeitsbezug. Hierzu gehören rückenfreundliche Körperhaltungen, richtiges Heben und Tragen sowie Ausgleichsübungen, insbesondere nach langer einseitiger Tätigkeit.

Kosten

Die Kosten für das Gesundheitsprogramm werden vollständig von der SVLFG übernommen. Die Teilnehmer zahlen lediglich einen Eigenanteil, der aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Kurtaxe besteht. Weitere Informationen, Termine, Veranstaltungsorte und Kosten sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de > Gesundheitsangebote > Gesundheit kompakt

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Teilnahme an Gesundheit kompakt ist vorab bei der LKK zu beantragen und muss vor Kursteilnahme genehmigt worden sein. Wie bei allen Gesundheitskursen der Primärprävention muss an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen werden. Die Teilnahme wird durch eine Bescheinigung des Anbieters nachgewiesen. Außerdem werden von der Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres maximal zwei Kurse der Primärprävention bezuschusst. Dazu zählen auch Gesundheitskurse vor Ort oder Kurzkuren der LKK. Versicherte, die im aktuellen Kalenderjahr bereits Primärpräventionsangebote in Anspruch genommen haben, können zwar an Gesundheit kompakt teilnehmen. Sie müssen aber den Kostenanteil für das Gesundheitsprogramm selbst tragen. SVLFG-Versicherte, die nicht bei der LKK versichert sind, müssen wegen eines eventuellen Kostenzuschusses vor der Teilnahme bei ihrer Krankenkasse anfragen.
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